Pfarrgremienwahl

Die Pfarrei Maria, Mutter der Kirche mit ihren Gemeinden Böbingen, Großfischlingen, Kirrweiler, Maikammer und Venningen 

sucht zum 8. Oktober 2023

ehrenamtliche Mitarbeiter_Innen in den Pfarrgremien

Gesucht werden …

katholische Christinnen und Christen,

  • die Lust haben, sich Gedanken über die Zukunft ihrer Gemeinde zu machen
  • die motiviert sind, auch neue Ideen in den Blick zu nehmen
  • die sich den Glauben und die Hoffnung auf eine Zukunft der Kirche nicht nehmen lassen
  • die Zeit und Energie mitbringen, in diesen spannenden Zeiten an der Zukunft der Kirche im Bistum mitzuwirken
  • die ihr Engagement zuallererst als Berufung ihres Christseins verstehen

Geboten werden …

  • eine zeitlich genau definierte, klare Aufgabe für die kommenden vier Jahre
  • die Förderung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements durch die Kirchlichen Mitarbeiter_Innen vor Ort       
  • Unterstützungs- und Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche im Bistum
  • eine sinnvolle und auch persönlich bereichernde, ehrenamtliche Aufgabe
  • die Zusammenarbeit mit anderen Engagierten, die Kirche vor Ort zukunftsfähig gestalten  wollen

Kandidatenvorschlagsvordrucke finden Sie in unseren Kirchen

Aufgaben der Gremien

Gemeindeausschuss

  • Der Gemeindeausschuss besteht aus mindestens drei direkt gewählten Personen, die sich regelmäßig treffen und das Gemeindeleben koordinieren, sowie die Gemeinde nach außen repräsentieren.
  • Der Kontakt und Austausch zu den Gruppen, Verbänden und Einrichtungen der Gemeinden und die Sorge um ein gutes Miteinander und die Kommunikation zum Pfarreirat, Verwaltungsrat und dem Seelsorgeteam sind ebenfalls Aufgaben des Gemeindeausschusses.
  • Wir laden Sie ein durch Ihre Kandidatur die Arbeit in den Gemeindeausschüssen zu beleben und bei einer Nichtkandidatur die Erfüllung der Aufgaben und das Leben in Ihrer Gemeinde aktiv mitzugestalten und ansprechbar zu sein zur Unterstützung.
  • Die Mitglieder des  Gemeindeausschuss werden im Rahmen der Pfarrgremienwahl gewählt werden

Pfarreirat

Es sind von jeder Gemeinde 2 Personen direkt zu wählen.

Im Pfarreirat koordinieren Vertreter aller Gemeinden gemeinsam mit dem Pastoralteam das pfarrliche Leben. Er bemüht sich die Menschen in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen wahrzunehmen und Begleitung und Hilfen anzubieten. Die Mitverantwortung der Laien auf Ebene der Pfarrei ist zu sichern und auszubauen. Ebenso sollen die Charismen der Gemeindemitglieder  entdeckt und gefördert werden und für die Qualifikation ehrenamtlichen Mitarbeitenden Sorge getragen werden und  diese unterstützen werden. Für die Grunddienste Caritas, Katechese und Liturgie sowie die Ökumene sollen Basisangebote gemacht werden und die Arbeit auf Pfarreiebene zusammengeführt werden.

Verwaltungsrat

  • besteht laut Satzung bei bis zu 7 Gemeinden aus je einem Mandat pro Gemeinde.
  • Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen und  beschließt den Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr.

WER DARF WÄHLEN?

Wahlberechtigt für den Gemeindeausschuss, Pfarreirat und Verwaltungsrat sind alle katholischen Christen, die zum Zeitpunkt der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet haben und in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben.

WER KANN GEWÄHLT WERDEN?

  • Wählbar für den Gemeindeausschuss und Pfarreirat sind alle Wahlberechtigten der Gemeinde.
  • Für denVerwaltungsrat sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens drei Monate ihre Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichen Recht volljährig, also 18 Jahre alt ist.

WIE KANN GEWÄHLT WERDEN? 

Dazu gibt es drei Möglichkeiten :

  • Online-Wahl: Alle Wahlberechtigten erhalten ein Anschreiben mit persönlicher Benutzer-ID und Passwort und können vom 18. September 23 ab 6:00 Uhr bis 04.Oktober 23 bis 24:00 Uhr online ihre Stimme abgeben.
  • Briefwahl auf Antrag: Der Antrag muss beim zuständigen Pfarramt gestellt werden und die Wahlunterlagen werden in Papierform zugestellt.
  • Stimmabgabe im Wahllokal: am Wahltag 8. Oktober 2023 im Wahllokal