Samstag, 24. Dezember 2022

Bistum Speyer stellt für Winterhilfe 1,5 Millionen Euro zur Verfügung

Ab Januar 2023 können Anträge in den Caritas-Zentren gestellt werden

Das Bistum Speyer und der Caritasverband der Diözese unterstützen gemeinsam Menschen, die durch die hohen Energiepreise in eine finanzielle Notlage geraten sind. Für diese Winterhilfe stellt das Bistum Speyer 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ab Januar 2023 können Betroffene über das Caritas-Zentrum in Landau eine Nothilfe beantragen. Bei Bedarf können wir über das Pfarrbüros auch gerne den Kontakt zum Caritas-Zentrum vermitteln.

„Um zu vermeiden, dass Menschen eine Energiesperre oder eine Kündigung der Wohnung erhalten, können wir eine einmalige finanzielle Unterstützung gewähren. Diese ermöglicht entweder die vollständige Übernahme der noch zu zahlenden Energiekosten oder der Lebenshaltungskosten nach Abschlussrechnung des Vermieters oder des Energieversorgers“, erläutert Barbara Assmann, Leiterin der Abteilung Soziales beim Caritasverband für die Diözese Speyer, der die Nothilfe auszahlen wird.

„Unsere Berater der Allgemeinen Sozialberatung klären in einem persönlichen Gespräch welche Notlage vorliegt und beantragen dann die Mittel.“

Die Anträge würden geprüft auf folgende Kriterien: „Die Hilfebedürftigkeit ist durch einen Leistungsbescheid zum Beispiel des Jobcenters, eine Steuer- oder Gehaltsbescheinigung nachgewiesen. Außerdem muss geklärt werden, ob vorrangige gesetzlichen Leistungen beantragt werden können, und der Antrag muss Aussicht auf Erfolg haben, in dem Sinne, dass durch den Zuschuss oder die Übernahme der Schlussrechnung die Existenz des Haushaltes gesichert werden kann.“ Die private Vermögenssituation werde aber nicht geprüft.

Bei Haushalten im Leistungsbezug wie Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber auch bei Beziehern von Bafög oder Ausbildungsbeihilfe könnten die noch zu zahlenden Kosten aus der Schlussrechnung des Vermieters oder des Energieversorgers bis zur vollen Höhe übernommen werden. Bei Haushalten, die keine Sozialleistungen beziehen, könnten Energiekosten aus einer Schlussrechnung im Einzelfall in voller Höhe übernommen werden, wenn bestimmte Höchstgrenzen des Nettoeinkommens nicht überschritten würden. „Wir zahlen die Hilfen entweder auf das Konto der Antragsteller, oder direkt an den Energieversorger“, erläutert Assmann. Das Geld aus dem Winterhilfefonds werde ausbezahlt bis zum 31. Dezember 2023.